AGB - Online Dienstleistungen
Informationen und Widerruf nach Fernabsatzgesetz:
a) Beanstandungen bitte an die Firma Bernhard Ehrich, vertreten durch Bernhard Ehrich,
Ohlendorfer Straße 7, D - 27249 Mellinghausen. Der Vertrag kommt mit der
Annahmeerklärung von der Firma Bernhard Ehrich oder der Inanspruchnahme der Leistung
durch den Kunden zustande und wird für die im Vertrag bezeichnete Mindestlaufzeit
geschlossen.
b) Endverbraucher können den Vertrag innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der
Annahmeerklärung durch entsprechende Mitteilung an die Firma Bernhard Ehrich,
Ohlendorfer Straße 7, D - 27249 Mellinghausen, widerrufen. Das Widerrufsrecht
entfällt, wenn die Firma Bernhard Ehrich nach dem vertraglich vereinbarten
Anfangs-Zeitpunkt mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt oder der Endverbraucher
die Leistung aktiv in Anspruch nimmt.
§1 Geltung, Änderung der Bedingungen
(1) Die Firma Bernhard Ehrich, Ohlendorfer Straße 7, D - 27249 Mellinghausen (im
folgenden Provider genannt) erbringt ihre Dienste ausschließlich auf der Grundlage
dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten, soweit der Kunde Kaufmann i.S.d. HGB ist, auch
für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals
ausdrücklich vereinbart werden.
(2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Provider
sie schriftlich bestätigt. Auch die Abbedingung dieser Schriftformklausel bedarf
der Schriftform.
(3) Der Provider ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu
ändern oder zu ergänzen. Der Kunde hat das Recht, einer solchen Änderung
zu widersprechen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb
von 6 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so werden diese entsprechend der
Ankündigung wirksam. Der Provider weist seine Kunden schriftlich oder via Email bei
Beginn der Frist besonders darauf hin, dass die Änderungsmitteilung als akzeptiert
gilt, wenn der Kunde ihr nicht binnen 6 Wochen widerspricht.
(4) Der Provider behält sich vor, seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen für
Telekommunikationsdienstleistungen abweichend von Abs. 3 gemäß § 28
Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV) iVm § 23 Abs. 2 Nr.1a des Gesetzes
zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBG) zu ändern.
§2 Leistungspflichten des Providers
(1) Der Provider gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Internet-Infrastruktur von
98,0% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Erreichbarkeit
aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich vom
Provider liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.).
(2) Soweit der Provider kostenlose Zusatzleistungen zur Verfügung stellt, hat der Kunde
auf ihre Erbringung keinen Erfüllungsanspruch. Der Provider ist befugt, solche bisher
vergütungsfrei zur Verfügung gestellten Dienste innerhalb einer Frist von
24 Stunden einzustellen, zu ändern oder nur noch gegen Entgelt anzubieten. In diesem
Fall informiert der Provider den Kunden unverzüglich.
(3) Soweit nicht ausdrücklich mit dem Kunden schriftlich vereinbart, gewährt der
Provider dem Kunden keine kostenlose technische Unterstützung (Support). Geleistet
wird der Support werktags via eMail und Telefon innerhalb der normalen Bürozeiten.
Der Provider leistet keinen direkten Support für Kunden des Kunden, sofern keine
anderweitigen Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden.
(4) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, darf der Provider die ihm obliegenden
Leistungen auch von fachkundigen Mitarbeitern oder Dritten erbringen lassen.
§3 Internetdomains
(1) Sofern der Kunde über den Provider eine Domain registrieren lässt, kommt der
Vertrag ausschließlich zwischen dem Kunden und der jeweiligen Vergabestelle zu
stande, der Provider wird nur als Vertreter des Kunden tätig. Es gelten die
Bedingungen der jeweiligen Vergabestelle.
(a) Die vorstehend genannte Regelung gilt auch für die Registrierungsgebühren
anderer Vergabestellen, sofern der Provider nicht bei Vertragsabschluss auf eine andere
Regelung hinweist.
(2) Der Provider hat auf die Domainvergabe keinerlei Einfluss. Er übernimmt deshalb
keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains überhaupt
zugeteilt (delegiert) werden können und frei von Rechten Dritter oder auf Dauer Bestand
haben. Das gilt auch für die unterhalb der Domain des Providers vergebenen Subdomains.
(3) Sollte der Kunde von dritter Seite aufgefordert werden, eine Internetdomain aufzugeben,
weil sie angeblich fremde Rechte verletzt, wird er den Provider hiervon unverzüglich
unterrichten. Der Provider ist in einem solchen Fall berechtigt, im Namen des Kunden
auf die Internetdomain zu verzichten, falls der Kunde nicht sofort Sicherheit für
etwaige Prozess- und Anwaltskosten in ausreichender Höhe (mindestens EUR 7.669.38
in Worten: siebentausendsechshundertneunundsechzig Euro und achtunddreißig Eurocent)
stellt.
(4) Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung einer
Internetdomain beruhen, stellt der Kunde den Provider hiermit frei.
§4 Internet-Präsenzen (WebPack, MiniSite)
(1) Der Kunde darf durch die Internet-Präsenz sowie dort eingeblendete Banner
nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-,
Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der
Kunde, keine pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen
anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische und/oder erotische Inhalte (z.B.
Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Der Kunde darf seine Internet-Präsenz
nicht in Suchmaschinen eintragen, soweit der Kunde durch die Verwendung von
Schlüsselwörtern bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten
und Rechte Dritter verstößt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen
vorstehende Verpflichtung verspricht der Kunde unter Ausschluss der Annahme eines
Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.112,92
(in Worten: fünftausendeinhundertzwölf Euro und zweiundneunzig Eurocent). Der
Provider ist bei einem Verstoß gegen eine der zuvor genannten Verpflichtungen
zudem berechtigt, seine Leistungen mit sofortiger Wirkung einzustellen.
(2) Die in § 4 Absatz 1 Satz 2 (Pornographie/Erotik) getroffene Regelung gilt nicht
für Server, die dem Kunden zur alleinigen Nutzung zur Verfügung stehen
(dedicated bzw. co-located Server).
§5 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde wird von seiner Internet-Präsenz tagesaktuelle Sicherungskopien
erstellen/erstellen lassen, die nicht auf dem Webserver selbst gespeichert werden dürfen,
um eine schnelle und kostengünstige Wiederherstellung der Internet-Präsenz bei
einem evtl. Systemausfall zu gewährleisten.
(2) Der Kunde sichert zu, dass die von ihm gemachten Daten richtig und vollständig sind.
Er verpflichtet sich dem Provider jeweils unverzüglich über Änderungen
der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage des Providers
binnen 15 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses
betrifft insbesondere Name, postalische Anschrift, eMail-Adresse sowie Telefon- und
Telefax-Nummer des Kunden.
(3) Der Kunde hat in seinen POP3-eMail-Postfächern eingehende Nachrichten in
regelmäßigen Abständen abzurufen. Der Provider behält sich vor,
für den Kunden eingegangene persönliche Nachrichten zu löschen, soweit sie
nicht binnen vier Wochen nach Eingang auf dem Mailserver von ihm abgerufen wurden. Der
Provider behält sich weiter das Recht vor, für den Kunden eingehende
persönliche Nachrichten an den Absender zurück zu senden, wenn die in den
jeweiligen Tarifen vorgesehenen Kapazitätsgrenzen überschritten sind.
(4) Der Kunde verpflichtet sich, vom Provider zum Zwecke des Zugang zu deren Dienste
erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und den Provider unverzüglich zu
informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort
bekannt ist.
(5) Der Kunde verpflichtet sich, bei Gestaltung seiner Internet-Präsenz auf Techniken
zu verzichten, die eine übermäßige Inanspruchnahme der Einrichtungen
des Providers verursachen, insbesondere CGI- und PHP-Skripte. Der Provider kann
Internet-Präsenzen mit diesen Techniken vom Zugriff durch Dritte ausschließen,
bis der Kunde die Techniken beseitigt/deaktiviert hat. Dies gilt nicht für Server,
die dem Kunden zur alleinigen Nutzung zur Verfügung stehen (dedicated bzw.
co-located Server).
(6) Sofern das auf das Angebot des Kunden entfallende Datentransfervolumen (Traffic) die
für den jeweiligen Monat mit dem Kunden vereinbarte Höchstmenge erreicht oder
übersteigt, stellt der Provider dem Kunden den für das überschießende
Volumen entfallenden Betrag gemäß der aktuellen Preisliste in Rechnung.
(7) Der Kunde verpflichtet sich ferner, die vom Provider gestellten Ressourcen nicht
für folgende Handlungen einzusetzen:
(a) unbefugtes Eindringen in fremde Rechnersysteme (Hacking);
(b) Behinderung fremder Rechnersysteme durch Versenden/Weiterleiten von Datenströmen
und/oder E-Mails (Spam/Mail-Bombing);
(c) Suche nach offenen Zugängen zu Rechnersystemen (Port Scanning);
(d) Versenden von E-Mail an Dritte zu Werbezwecken, sofern er nicht davon ausgehen
darf, dass der Empfänger ein Interesse hieran hat (z.B. nach Anforderung oder
vorhergehender Geschäftsbeziehung);
(e) das Fälschen von IP-Adressen, Mail- und Newsheadern sowie die Verbreitung von Viren.
Sofern der Kunde gegen eine oder mehrere der genannten Verpflichtungen verstößt,
ist der Provider zur sofortigen Einstellung aller Leistungen berechtigt.
Schadenersatzansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.
§6 Abnahme, Eigentumsvorbehalt
(1) Sofern keine der Vertragsparteien eine förmliche Abnahme verlangt, oder sofern
der von einer Partei verlangte Abnahmetermin aus einem Umstand nicht zustande kommt, der
vom Kunden zu vertreten ist, gilt die vertragliche Leistung vom Provider mit Nutzung
durch den Kunden als abgenommen.
(2) Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt die gesamte gelieferte
Ware Eigentum vom Provider. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann der Provider,
unbeschadet sonstiger Rechte, die gelieferte Ware zur Sicherung seiner Rechte
zurücknehmen, wenn sie dies dem Kunden angekündigt und ihm eine angemessene
Nachfrist gesetzt hat.
§7 Kündigung und ihre Folgen
(1) Die Fristen für die ordentliche Kündigung beider Parteien ergeben sich
aus dem jeweils vom Provider erstellten Angebot.
(2) Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem
Grund. Ein wichtiger Grund liegt für den Provider insbesondere vor, wenn der Kunde
(a) mit der Zahlung der Entgelte mit einem Betrag in Höhe von zwei monatlichen
Grundentgelten in Verzug gerät;
(b) schuldhaft gegen eine der in den §§ 4 Abs. 1, 5 Abs. 4, 5 Abs. 5, 5 Abs. 6
geregelten Pflichten verstößt, der Kunde trotz Abmahnung innerhalb angemessener
Frist seine Internet-Präsenz nicht so umgestaltet, dass sie den in § 5 Abs. 5
aufgestellten Vorgaben genügt.
(3) Sofern der Kunde seine Domain nicht spätestens zum Kündigungstermin in die
Pflege eines anderen Providers gestellt hat, ist der Provider berechtigt, die Domain im
Namen des Kunden freizugeben oder die Domain nach DENIC-Direktpreisliste künftig
abzurechnen.
(4) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform per Posteinschreiben.
§8 Preise und Zahlung
(1) Die in diesem Auftrag vereinbarten Entgelte bucht der Auftragnehmer monatlich im Voraus
innerhalb der ersten Kalenderwoche per Lastschriftverfahren vom Konto des Kunden ab.
Setupgebühren und wegen Vertragsschluss, Vertragsänderung oder ähnlichen
Fällen anteilig anfallende Entgelte werden sofort per Lastschriftverfahren vom Konto
des Kunden abgebucht. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Konto im
Abbuchungszeitraum ausreichende Deckung aufweist. Sollte dem Auftragnehmer durch
die Zahlungsverweigerung des Kontoführenden Instituts Kosten entstehen, wird der
Kunde diese auf Anforderung unverzüglich erstatten.
(2) Für den Fall, dass der Kunde seine Zahlungsverpflichtung nicht rechtzeitig
erfüllt, schuldet er - sofern er Vollkaufmann ist - vom Fälligkeitszeitpunkt
an zusätzlich Zinsen in Höhe von 10 % jährlich. Sollte sich der Kunde
länger als 30 Tage mit seinen fälligen Zahlungen in Verzug befinden, ist
der Provider zur fristlosen Kündigung des Vertrags berechtigt.
(3) Sofern der Kunde Nicht-Kaufmann ist, schuldet er im Falle des Verzugs Zinsen in
Höhe von 10 % jährlich, falls er keinen wesentlich niedrigeren Zinsschaden
nachweist.
(4) Der Provider ist, sofern der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen ist, berechtigt,
die Preise jederzeit zu erhöhen. Sofern die Preissteigerung deutlich über dem
Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten liegt, steht dem Kunden ein
außerordentliches Kündigungsrecht für Zeitpunkt des Wirksamwerdens der
neuen Preise zu. Übt der Kunde das Kündigungsrecht nicht aus, wird der Vertrag
mit den neuen Konditionen fortgesetzt.
(5) Der Provider ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der
für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen.
(6) Gegen Forderungen vom Provider kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder
rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Entsprechendes gilt für
die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts sowie der Einrede gemäß
den § 639 Abs. 1 BGB und § 478 Abs. 1 BGB.
§9 Rechte Dritter
(1) Der Kunde versichert ausdrücklich, dass die Bereitstellung und Veröffentlichung
der Inhalte der von ihm eingestellten und/oder nach seinen Informationen für ihn vom
Provider erstellten Webseiten weder gegen deutsches noch gegen sein hiervon gegebenenfalls
abweichendes Heimatrecht, insbesondere Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht,
verstößt. Der Provider behält sich vor, Seiten, die inhaltlich bedenklich
erscheinen, von einer Speicherung auf seinem Server auszunehmen. Den Anbieter wird er von
einer etwa vorgenommenen Löschung der Seiten unverzüglich informieren. Das
Gleiche gilt, wenn der Provider von dritter Seite aufgefordert werden, Inhalte auf seinen
Webseiten zu ändern oder zu löschen, weil sie angeblich fremde Rechte verletzen.
(2) Für den Fall, dass der Kunde den Nachweis erbringen kann, dass eine Verletzung
von Rechten Dritter nicht zu befürchten ist, wird der Provider die betroffenen
Webseiten Dritten wieder verfügbar machen. Von Ersatzansprüchen Dritter, die
auf unzulässigen Inhalten einer Webseite des Kunden beruhen, stellt der Kunde den
Provider hiermit frei.
§10 Urheberrechte, Lizenzvereinbarungen
(1) Soweit der Provider für den Kunden oder im Auftrag des Kunden für Dritte
Internet-Präsenzen gestaltet, überträgt er dem Kunden ein
nicht-ausschließliches Nutzungsrecht an den erstellten Seiten für die Dauer
des Vertragsverhältnisses.
(2) Sofern der Provider dem Kunden Software zur Verfügung stellt
(z.B. Betriebssysteme, Shop-Software), überträgt er dem Kunden ein
nicht-ausschließliches Recht für die Dauer der Vertragslaufzeit. Im übrigen
gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Programmhersteller.
(3) Sobald das Nutzungsrecht des Kunden endet (z.B. durch Beendigung des Vertrags), hat
der Kunde alle Datenträger mit Programmen, eventuellen Kopien sowie alle
schriftlichen Dokumentationen und Werbehilfen an den Provider zurück zu geben. Der
Kunde löscht die Software in jeder Form von seinen oder angemieteten Rechnern,
soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist.
§11 Gewährleistung
(1) Der Provider ist berechtigt, technische Anlagen und/oder Teile davon austauschen bzw.
technische Änderungen vornehmen. Ausgetauschte Gegenstände gehen in das Eigentum
des Providers über.
(2) Der Kunde hat gemietete oder gelieferte Ware unverzüglich nach deren Ablieferung
auf etwaige Mängel, Mengenabweichungen oder Falschlieferung zu untersuchen. Eine
insgesamt oder in Teilen fehlerhafte Bereitstellung oder Lieferung hat er unverzüglich
nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Eventuelle Mängel sind darüber hinaus
aussagekräftig, insbesondere unter Protokollierung angezeigter Fehlermeldungen, zu
dokumentieren. Der Kunde ist verpflichtet, vor Anzeige des Mangels zunächst eine
Problemanalyse und Fehlerbeseitigung nach dem Bedienerhandbuch oder anderweitig vom
Provider dafür zur Verfügung gestellten Dokumentationen durchzuführen. Die
Anzeigefrist beträgt für Mängel, die bei der nach Art der Ware gebotenen
sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, längstens eine Woche. Sonstige
Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Ist der Kunde
Kaufmann und versäumt er die unverzügliche, frist- oder formgerechte Anzeige
des Mangels, gilt die Ware in Ansehung dieser Mängel als genehmigt.
(3) Soweit eine ordnungsgemäß erstattete Mängelanzeige begründet
ist, liefert der Provider kostenlos Ersatz. Der Provider ist berechtigt, nach seiner Wahl
statt der Lieferung von Ersatzware nachzubessern. Der Provider ist verpflichtet, sein
Wahlrecht spätestens 10 Tage nach Zugang der Mängelanzeige bei dem Provider
auszuüben. Andernfalls geht das Wahlrecht auf den Kunden über. Schlägt die
Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, die
Rückgängigmachung (Wandelung) des Vertrages oder entsprechende Herabsetzung
des vereinbarten Preises (Minderung) zu verlangen.
(4) Der Kunde muss im Rahmen der Gewährleistung gegebenenfalls einen neuen
Programm-/Entwicklungsstand übernehmen, es sei denn, dies führt für ihn zu
unangemessenen Anpassungs- und Umstellungsproblemen.
(5) Der Kunde hat den Provider bei einer möglichen Mängelbeseitigung nach
Kräften zu unterstützen. Der Kunde hat vor einer Fehlerbeseitigung, insbesondere
vor einem Maschinenaustausch, Programme, Daten und Datenträger vollständig zu
sichern, erforderlichenfalls zu entfernen.
(6) Der Provider weißt darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik
nicht möglich ist, Hard- und Software so zu erstellen, dass sie in allen
Anwendungskombinationen fehlerfrei arbeitet oder gegen Manipulation durch Dritte
geschützt werden kann. Der Provider garantiert nicht, dass vom Provider eingesetzte
oder bereitgestellte Hard- und Software den Anforderungen des Kunden genügen, für
bestimmte Anwendungen geeignet ist, ferner, dass diese absturz-, fehler- und virusfrei ist.
Der Provider gewährleistet gegenüber dem Kunden nur, dass vom Provider eingesetzte
oder bereitgestellte Hard- und Software zum Überlassungszeitpunkt, unter normalen
Betriebsbedingungen und bei normaler Instandhaltung im wesentlichen gemäß
Leistungsbeschreibung des Herstellers funktioniert. Für bekannte Fehler seitens
des Herstellers übernimmt der Provider keinerlei Gewährleistung.
§12 Haftungsbeschränkung
(1) Der Provider haftet gleich aus welchem Rechtsgrund nur nach Maßgabe der nachfolgenden
Regelungen.
(2) Der Provider haftet bei Vorsatz sowie bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft
für alle darauf zurückzuführenden Schäden nach den gesetzlichen
Vorschriften. Ebenso haftet der Provider nach den Vorschriften des
Produkthaftungsgesetzes.
(3) Bei grober Fahrlässigkeit haftet der Provider nach den gesetzlichen Vorschriften,
bei Vermögensschäden jedoch maximal in Höhe der in § 7 Abs. (2)
TKV niedergelegten Höchstsätze (z. Zt. EUR 12.782,30).
(4) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Provider nur, wenn er eine wesentliche
Vertragspflicht verletzt hat. In diesen Fällen haftet der Provider lediglich in
Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens, bei Vermögensschäden
jedoch maximal in Höhe der in § 7 Abs. (2) TKV niedergelegten Höchstsätze
(z. Zt. EUR 12.782,30).
(5) Die Haftung für alle übrigen Schäden, insbesondere Folgeschäden,
mittelbare Schäden oder entgangener Gewinn, ist ausgeschlossen.
(6) Soweit die Haftung des Providers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies
auch für die Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und
Erfüllungsgehilfen des Providers.
§13 Datenschutz
(1) Der Provider weist gemäß § 33 BDSG darauf hin, dass personenbezogene
Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen, die sein Nutzungsverhalten (Verbindungsdaten)
betreffen (z.B. Zeitpunkt, Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangskennwörter,
Up- und Downloads), vom Provider während der Dauer des Vertragsverhältnisses
gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweck, insbesondere
für Abrechnungszwecke, erforderlich ist. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung
einverstanden. Die erhobenen Bestandsdaten verarbeitet und nutzt der Provider auch zur
Beratung seiner Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und
zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Leistungen. Der Kunde kann einer solchen Nutzung
seiner Daten widersprechen.
(2) Der Provider verpflichtet sich, dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den
gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich
Auskunft zu erteilen. Der Provider wird weder diese Daten noch den Inhalt privater
Nachrichten des Kunden ohne dessen Einverständnis an Dritte weiterleiten. Dies
gilt nur insoweit nicht, als der Provider gesetzlich verpflichtet ist, Dritten, insbesondere
staatlichen Stellen, solche Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte
technische Normen dies vorsehen und der Kunde nicht widerspricht.
(3) Der Provider weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz
für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen
Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß,
dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen
auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann.
Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage,
unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren.
Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten Daten trägt der
Kunde deshalb selbst Sorge.
§14 Freistellung
Der Kunde verpflichtet sich, den Provider im Innenverhältnis von allen etwaigen
Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen Handlungen des Kunden
oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen
beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Datenschutz- und
Wettbewerbsrechtsverletzungen.
§15 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sofern der Kunde Vollkaufmann ist, sind die für den Sitz des Providers örtlich
zuständigen Gerichte ausschließlich zuständig. Der Provider kann Klagen
gegen den Kunden auch an dessen Wohn- oder Geschäftssitz, in Sulingen erheben.
§16 Schlußbestimmungen
(1) Alle Erklärungen des Providers können auf elektronischem Weg an den Kunden
gerichtet werden. Dies gilt auch für Abrechnungen im Rahmen des
Vertragsverhältnisses.
(2) Übernimmt eine andere Gesellschaft die Tätigkeit des Providers und bietet
diese Gesellschaft dem Kunde einen Vertrag an, der einem mit dem Provider geschlossenen
Vertrag entspricht, so kann der Provider den bestehenden Vertrag fristlos kündigen.
(3) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der
Vertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so berührt dies
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen
Bestimmung oder der Lücke tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung
nahekommende Regelung, die von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die
Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.
Mellinghausen, 20.05.2018
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